Sie benötigen ein zertifiziertes Gutachten zur Vorlage bei Ämtern, Gerichten und Behörden? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Anfertigung eines Gutachtens


Der Umfang einer Bewertung ist abhängig vom Bewertungsgrund. So kann zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf eine Kurzbewertung (Kurzgutachten) ausreichend sein. In gerichtlichen oder finanzbehördlichen Fällen ist in der Regel ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) nach §194 BauGB notwendig.

Mit der Zertifizierung gem. DIN EN ISO/IEC 17024 sind wir auf europäischer Ebene den öffentlich bestellten Sachverständigen in Deutschland in den meisten Bereichen gleichgestellt. 

Bei einem gemeinsamen Termin vor Ort sehen wir uns Ihre Immobilie genau an. Als erfahrene Gutachter und Immobilienmakler sind wir mit der aktuellen Marktlage bestens vertraut.

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?

Kurzgutachten

Bei einem Kurzgutachten handelt es sich um eine Wertermittlung nach ImmoWertV. Der Teil Bewertung ist identisch wie ein Verkehrswertgutachten in der gewohnten Langform, allerdings deutlich kürzer und vor Gericht nicht gültig. Es ist besonders geeignet für private Zwecke. Zum Beispiel bei Immobilientransaktionen wie Kauf, Verkauf oder Wertausgleich.

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie vor allem bei Vermögensauseinandersetzungen wie zum Beispiel bei einer Scheidung oder einer Erbschaftsauseinandersetzung. Das Verkehrswertgutachten in Langform umfasst im Vergleich zum Kurzgutachten eine umfangreiche Begründung der herangezogenen Parametern.
Sie wollen das Immobileinvermögen im Betriebsvermögen ermitteln? Dann ist das Verkehrswertgutachten ebenso notwendig.

Für welche Zwecke wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

  • Erbschaft
  • Scheidung
  • An- und Verkauf 
  • Zwangsversteigerungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • städtebauliche Sanierung
  • Ermittlung von Versicherungswerten
  • bilanzielle Zwecke
  • steuerliche Zwecke

Für welche Objektarten erstellen wir ein Verkehrswertgutachten?

  • Mehrfamilienhäuser
  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen 
  • Gewerbeimmobilien (Industrie, Einzelhandel, Büro)
  • Gemischt genutzte Immobilien 
  • Landwirtschaftliche Flächen

Möchten Sie mehr erfahren? Benötigen Sie ein Gutachten? Schreiben Sie uns.

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